Gesetze / Futtermittelverordnung
FuttMV 1981§ 29 Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände
Stand: 10.06.2019
Bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände sind die in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Absatz 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches aufgeführten Analysemethoden oder, soweit dort keine Analysemethoden aufgeführt sind, die in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für stoffgleiche Lebensmittel aufgeführten Analysemethoden anzuwenden.
Änderungsverlauf
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17.05.2017 Ausfertigung
§ 29 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Mai 2017 (BGBl. I 1219)
BGBl. 2017 I S. 1219
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