Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
Stand: 14.03.2026
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Köln, 27.12.2024 – 13 L 2128/24Zitiert von 1
- VG Berlin, 10.05.2024 – 14 L 509/23
- VG Würzburg, 14.02.2022 – W 8 K 20.1839Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 – 9 S 2943/19Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 24.10.2008 – 15 K 3523/06
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/64#abs-1 (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von den in § 2 Absatz 1 genannten Erzeugnissen mit Ausnahme von Futtermitteln. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/64#abs-2 (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und von Analysemethoden für die Untersuchung von Futtermitteln. Vor deren Veröffentlichung soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Fütterungsberatung, der Futtermitteluntersuchung, der Futtermittelüberwachung, der Landwirtschaft und der sonst beteiligten Wirtschaft angehört werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/64#abs-3 (3) Zulassungen, Registrierungen, Genehmigungen und Anzeigen werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht, soweit dies durch dieses Gesetz oder eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung bestimmt ist.