Gesetze / Verordnung über die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
FinDAGKostV§ 15 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Änderungsverlauf
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12.05.2021 Ausfertigung
§ 15 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I 990)
BGBl. 2021 I S. 990
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