Gesetze / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG§ 13 Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
Stand: 10.06.2019
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- OLG Bremen, 15.09.2017 – 5 W 26/17Zitiert von 3
- OLG Köln, 29.10.2009 – 21 UF 158/09Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden.