§ 18 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 22
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 12.11.2014 – 8 K 1555/14
- VG Würzburg, 13.11.2019 – W 6 K 18.1086
- VG Karlsruhe, 17.09.2012 – 9 K 1273/12
- VG Regensburg, 08.01.2024 – RO 5 K 20.2788Zitiert von 1
- VG Sigmaringen, 09.10.2012 – 4 K 4032/11Zitiert von 3
- VG München, 20.05.2025 – M 16 K 24.1776
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2024 – 9 S 1315/24Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 16.08.2024 – 8 K 3952/24Zitiert von 3
- VG Potsdam, 26.10.2023 – 3 L 470/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 FahrlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FahrlG%202018/18#abs-1 (1) Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 ist ein Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FahrlG%202018/18#abs-2 (2) Ist der Bewerber eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, wird die Fahrschulerlaubnis erteilt, wenn die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und keine Tatsachen vorliegen, die die durch Gesetz, Satzung oder durch Einzelprokura zur Vertretung berechtigten Personen als unzuverlässig erscheinen lassen und eine von ihnen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 5 erfüllt, zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellt wird. Die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person muss nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung der beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten nach § 29 erfüllt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FahrlG%202018/18#abs-3 (3) Die Teilnahme an einem Lehrgang nach Absatz 1 Nummer 5 war erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur betriebswirtschaftlichen Leitung einer Fahrschule befähigt ist.