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§ 10 FachV-VetD (Bayern) — Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungsausschüsse wählen die Prüfungsaufgaben aus und bestimmen die Prüfer für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bilden sie Prüfungskommissionen. Sie können Gutachter zur Vorprüfung der eingereichten Aufgaben bestellen.