Gesetze / Finanzverwaltungsgesetz
FVG§ 7 Bezirk und Sitz
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 1
- BVerfG, 27.06.2002 – 2 BvF 4/98Übertragung aller Bundesaufgaben von der Oberfinanzdirektion eines Landes auf die Oberfinanzdirektion eines anderen Landes durch Rechtsverordnung des BundesZitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.