Gesetze / Finanzverwaltungsgesetz

FVG

§ 7 Bezirk und Sitz

Stand: 25.01.2021

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.

§ 6 § 8