Gesetze / Finanzverwaltungsgesetz
FVG§ 8 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BVerfG, 27.06.2002 – 2 BvF 4/98Übertragung aller Bundesaufgaben von der Oberfinanzdirektion eines Landes auf die Oberfinanzdirektion eines anderen Landes durch Rechtsverordnung des BundesZitiert von 14
- LG Düsseldorf, 16.05.2012 – 12 O 231/09Zitiert von 2
- BVerfG, 08.11.1999 – 2 BvF 4/98
- BVerfG, 21.10.1971 – 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71Verwaltung der Beförderungsteuer (Finanzämter)Zitiert von 1
- BGH, 02.02.2006 – III ZR 159/05Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Landes bei Wahrnehmung von Bauaufgaben des Bundes im Wege der Organleihe KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- FG Düsseldorf, 24.06.2003 – 13 V 6378/02 A(AO)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 8 FVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.