§ 4a Zuständigkeiten
Stand: 10.06.2019
Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.
Änderungsverlauf
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15.05.2004 Ausfertigung
§ 4a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2004 (BGBl. I 954)
BGBl. 2004 I S. 954
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