Gesetze / Fahrpersonalgesetz FPersG § 4a Zuständigkeiten Stand: 10.06.2019 Bund Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.