Gesetze / Fahrpersonalgesetz

FPersG

§ 4a Zuständigkeiten

Stand: 10.06.2019

Bund

Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.

§ 4 § 4b