Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2538 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Nr. 1 und 4 FPersG) Im einleitenden Satzteil von § 2 wird die Bezeichnung „Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung“ durch die nun gültige Bezeichnung „Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit“ ersetzt. Die Regelung in Nummer 1 schafft eine Ergänzung zur Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Erlass von Verordnungen. Mit der Ergänzung durch Nummer 4 wird eine einheitliche Regelung hinsichtlich der zentralen Registrierung der Iden- tifizierungsdaten aller zum Betrieb des digitalen Kontrollge- rätes nach Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 erforder- lichen Karten (einschl. Unternehmens- und Kontrollkarte) ermöglicht. Sie lässt erkennen, welchen Inhalt die auf ihr beruhenden Verordnungsermächtigungen haben können. Die Registrierung der Kontrollgerätkarten ist erforderlich, um feststellen zu können, welchen Fahrern, Werkstätten, Unternehmen und Behörden eine Kontrollgerätkarte erteilt wurde. Die Registrierung der verlorenen und defekten Kar- ten dient der Verhinderung von Missbrauch und Manipula- tionen. Es soll verhindert werden, dass angeblich verlorene oder defekte Karten dazu benutzt werden, die Sozialvor- schriften im Straßenverkehr zu umgehen, bzw. das Kontroll- gerät zu manipulieren (Werkstattkarte). Die Identifizie- rungsdaten umfassen sowohl die Angaben über den Besitzer der Karte als auch sonstige, auf der Karte befindliche Daten, die administrativen Zwecken dienen (Karten-Nr., Gültig- keitszeitraum, ausstellende Behörde, Führerschein-Nr. bei Fahrerkarte). Diese Daten werden in der zu erlassenden Rechtsverordnung ausdrücklich aufgeführt werden. Ihre Speicherung ist u. a. auch deswegen notwendig, weil gemäß Artikel 12 Abs. 1, Artikel 14 Abs. 4 der Veror
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.598 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2538, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.207–32.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 9027bce89369b06e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP