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Artikel 1 · BT-Drs. 15/2538 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Nr. 1 und 4 FPersG)
Im einleitenden Satzteil von § 2 wird die Bezeichnung
„Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung“ durch
die nun gültige Bezeichnung „Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit“ ersetzt.
Die Regelung in Nummer 1 schafft eine Ergänzung zur
Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen zum Erlass von Verordnungen.
Mit der Ergänzung durch Nummer 4 wird eine einheitliche
Regelung hinsichtlich der zentralen Registrierung der Iden-
tifizierungsdaten aller zum Betrieb des digitalen Kontrollge-
rätes nach Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 erforder-
lichen Karten (einschl. Unternehmens- und Kontrollkarte)
ermöglicht. Sie lässt erkennen, welchen Inhalt die auf ihr
beruhenden Verordnungsermächtigungen haben können.
Die Registrierung der Kontrollgerätkarten ist erforderlich,
um feststellen zu können, welchen Fahrern, Werkstätten,
Unternehmen und Behörden eine Kontrollgerätkarte erteilt
wurde. Die Registrierung der verlorenen und defekten Kar-
ten dient der Verhinderung von Missbrauch und Manipula-
tionen. Es soll verhindert werden, dass angeblich verlorene
oder defekte Karten dazu benutzt werden, die Sozialvor-
schriften im Straßenverkehr zu umgehen, bzw. das Kontroll-
gerät zu manipulieren (Werkstattkarte). Die Identifizie-
rungsdaten umfassen sowohl die Angaben über den Besitzer
der Karte als auch sonstige, auf der Karte befindliche Daten,
die administrativen Zwecken dienen (Karten-Nr., Gültig-
keitszeitraum, ausstellende Behörde, Führerschein-Nr. bei
Fahrerkarte). Diese Daten werden in der zu erlassenden
Rechtsverordnung ausdrücklich aufgeführt werden. Ihre
Speicherung ist u. a. auch deswegen notwendig, weil gemäß
Artikel 12 Abs. 1, Artikel 14 Abs. 4 der Veror

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.598 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2538, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.207–32.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 9027bce89369b06e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP