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FOSFHRV§ 35 Durchführung der mündlichen Prüfung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FOSFHRV/35#abs-1 (1) Die mündliche Prüfung findet vor dem zuständigen Fachausschuss statt und wird von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FOSFHRV/35#abs-2 (2) Die mündliche Prüfung wird im Fach Englisch als Gruppenprüfung mit in der Regel zwei Prüflingen und in allen anderen Fächern als Einzelprüfung durchgeführt.
Einzelnorm