Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz

StFG

§ 26f Verwaltungskosten

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 04.11.2022

Bund

Die Kosten für die Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach Abschnitt 2 Teil 3 dieses Gesetzes trägt der Bund.

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