Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 9b GmbH & Co. KG und KG
Stand: 05.04.2020
Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.
Änderungsverlauf
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 9b geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 543)
BGBl. 2020 I S. 543
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