Gesetze / Landesrecht Bayern / FBerV · GVBl. S. 510, ber. GVBl. 2016 S. 10, BayRS 9210-8-I

Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

8 Normen · ausgefertigt 08.10.2009 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  3. § 2 Ausbildung
  4. § 3 Prüfung
  5. § 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
  6. § 5 Zuständigkeiten
  7. § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
  8. § 7 Übergangsregelung
  9. § 8 Inkrafttreten
  10. Schlussformel
  11. Anlage 1
  12. Anlage 2 Ausbildung
  13. Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  14. Anlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung