Gesetze / Landesrecht Bayern / FBerV · GVBl. S. 510, ber. GVBl. 2016 S. 10, BayRS 9210-8-I

Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

8 Normen · Ausgangsfassung vom 08.10.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  3. § 2 Ausbildung
  4. § 3 Prüfung
  5. § 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
  6. § 5 Zuständigkeiten
  7. § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
  8. § 7 Übergangsregelung
  9. § 8 Inkrafttreten
  10. Schlussformel
  11. Anlage 1
  12. Anlage 2 Ausbildung
  13. Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  14. Anlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    14.10.2014 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 12 der Verordnung vom 14. Oktober 2014 (GVBl. S. 450)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.