Gesetze / Landesrecht Bayern / FBerV · GVBl. S. 510, ber. GVBl. 2016 S. 10, BayRS 9210-8-I
Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
8 Normen · Ausgangsfassung vom 08.10.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- § 2 Ausbildung
- § 3 Prüfung
- § 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
- § 5 Zuständigkeiten
- § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
- § 7 Übergangsregelung
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1
- Anlage 2 Ausbildung
- Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- Anlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
14.10.2014 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 12 der Verordnung vom 14. Oktober 2014 (GVBl. S. 450)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.