Gesetze / Landesrecht Bayern / FBerV · GVBl. S. 510, ber. GVBl. 2016 S. 10, BayRS 9210-8-I
Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
8 Normen · ausgefertigt 08.10.2009 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- § 2 Ausbildung
- § 3 Prüfung
- § 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
- § 5 Zuständigkeiten
- § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
- § 7 Übergangsregelung
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1
- Anlage 2 Ausbildung
- Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- Anlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung