Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Fahrberechtigungsverordnung
FBerVAnlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
Stand: 25.08.2026
Die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
– Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Bewerbers,
– Name, Vorname und Organisationszugehörigkeit der ausbildungsberechtigten Person und der Prüfperson,
– Bestätigung über die Organisationszugehörigkeit des Bewerbers und Erklärung des Einverständnisses der entsendenden Organisation zur Durchführung der Ausbildung für den Bewerber,
– Bestätigung der ausbildungsberechtigten Person über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß § 2,
– Bestätigung der Prüfperson über die erfolgreiche Abnahme der praktischen Prüfung gemäß § 3.