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FBerV

Anlage 4 Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

– Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Bewerbers,

– Name, Vorname und Organisationszugehörigkeit der ausbildungsberechtigten Person und der Prüfperson,

– Bestätigung über die Organisationszugehörigkeit des Bewerbers und Erklärung des Einverständnisses der entsendenden Organisation zur Durchführung der Ausbildung für den Bewerber,

– Bestätigung der ausbildungsberechtigten Person über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß § 2,

– Bestätigung der Prüfperson über die erfolgreiche Abnahme der praktischen Prüfung gemäß § 3.

§ 8