Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Fahrberechtigungsverordnung
FBerVAnlage 1
Stand: 25.08.2026
Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes