Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4)
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament | |||||||||
| Datum | |||||||||
| am | |||||||||
| Datum | |||||||||
| 1. | Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am | ||||||||
| im Wahlgebiet | |||||||||
| Datum | |||||||||
| trat heute, am | , nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen. | ||||||||
| Es waren erschienen: | |||||||||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | |||||||
| 1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||||||||
| 2. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 3. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 4. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 5. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 6. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 7. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 8. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 9. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 10. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | ||||||||
| 11. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | ||||||||
| Ferner waren zugezogen: | |||||||||
| als Schriftführer/in sowie | |||||||||
| und | |||||||||
| als Hilfskräfte. | |||||||||
| Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. | |||||||||
| Zahl | |||||||||
| 2. | Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse | |||||||
| Nr. | Nr. | ||||||||
| sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr. | bis | ||||||||
| beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor. | |||||||||
| 2.1 | Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinen[1]Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | ||||||||
| Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen[2]: | |||||||||
| 2.2 | Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen[2]in der Wahlniederschrift | ||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||
| des Landeswahlausschusses | |||||||||
| vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | |||||||||
| 3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet: | ||||||||
| Kennbuchstabe | [3] | ||||||||
| A | Wahlberechtigte | ||||||||
| B | Wähler | ||||||||
| C | Ungültige Stimmen | ||||||||
| D | Gültige Stimmen | ||||||||
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | |||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/ Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | Stimmen | Anteil der gültigen Stimmen in Prozent | |||||||
| D 1 | 1. | ||||||||
| D 2 | 2. | ||||||||
| D 3 | 3. | ||||||||
| D 4 | 4. | ||||||||
| usw. | |||||||||
| 3.2 | Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen | ||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | |||||||||
| und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben | |||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | |||||||||
| 3.3 | Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes | ||||||||
| - | die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze | ||||||||
| und | |||||||||
| - | die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze. | ||||||||
| Nr. | Nr. | ||||||||
| 4. | Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr. | bis | |||||||
| zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind. | |||||||||
| Nr. | Nr. | ||||||||
| 5. | Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr. | bis | |||||||
| zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | |||||||||
| 6. | Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt. | ||||||||
| Die Sitzung war öffentlich. | |||||||||
| Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |||||||||
| Ort, Datum | |||||||||
| Der Bundeswahlleiter | Der Schriftführer | ||||||||
| Die Beisitzer | |||||||||
| 1. | 2. | ||||||||
| 3. | 4. | ||||||||
| 5. | 6. | ||||||||
| 7. | 8. | ||||||||
| Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |||||||||
| 1. | 2. | ||||||||
| __________________ | |||||||||
1 Nicht Zutreffendes streichen. 2 Streichen, wenn dies nicht erforderlich war. 3 Kennbuchstaben nach der Zusammenstellung in Anlage 26. | |||||||||
Änderungsverlauf
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16.12.2013 Ausfertigung
Anlage 30 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I 4335)
BGBl. 2013 I S. 4335
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12.12.2003 Ausfertigung
Anlage 30 neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2003 (BGBl. I 2551 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2551
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