Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4)
Stand: 25.06.2023
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Kreis[1] | ||||||||||
| Kreisfreie Stadt[1] | ||||||||||
| Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses[1] zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| am | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| 1. | Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am | |||||||||
| im Kreis/in der kreisfreien Stadt[1] | ||||||||||
| Datum | ||||||||||
| trat heute, am | nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschuss[1]zusammen. | |||||||||
| Es waren erschienen: | ||||||||||
| Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | ||||||||
| 1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |||||||||
| 2. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 3. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 4. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 5. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 6. | als Beisitzer/in | |||||||||
| 7. | als Beisitzer/in | |||||||||
| Ferner waren zugezogen: | ||||||||||
| als Schriftführer/in sowie | ||||||||||
| und | ||||||||||
| als Hilfskräfte | ||||||||||
| Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung | |||||||||
| zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. | ||||||||||
| Zahl | ||||||||||
| 2. | Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Wahlvorstände für | ||||||||
| Zahl | ||||||||||
| insgesamt | Wahlbezirke | |||||||||
| Zahl | Zahl | |||||||||
| (davon | Wahlvorstände für | allgemeine Wahlbezirke, | ||||||||
| Zahl | Zahl | |||||||||
| Wahlvorstände für | Sonderwahlbezirke, | |||||||||
| Zahl | ||||||||||
| Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)[1] | ||||||||||
| und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor[1]. | ||||||||||
| 2.1 | Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind. | |||||||||
| 2.2 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen[1] Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | |||||||||
| Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen[2]: | ||||||||||
| 2.3 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift | |||||||||
| nähere Bezeichnung | ||||||||||
| - | des Wahlvorstandes | |||||||||
| nähere Bezeichnung | ||||||||||
| - | des Briefwahlvorstandes | |||||||||
| vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en[2]. | ||||||||||
| 2.4 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen | |||||||||
| - | des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk | |||||||||
| nähere Bezeichnung | ||||||||||
| - | des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen | |||||||||
| nähere Bezeichnung | ||||||||||
| und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel[2]. | ||||||||||
| Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken[2]: | ||||||||||
| 3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt[1]: | |||||||||
| Kennbuchstabe | [3] | |||||||||
| A | Wahlberechtigte | |||||||||
| B | Wähler | |||||||||
| C | Ungültige Stimmen | |||||||||
| D | Gültige Stimmen | |||||||||
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||||||||||
| (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | |||||||||
| D 1 | 1. | |||||||||
| D 2 | 2. | |||||||||
| D 3 | 3. | |||||||||
| D 4 | 4. | |||||||||
| usw. (laut Stimmzettel) | ||||||||||
| 4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | |||||||||
| 5. | Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadt[1]bekannt. | |||||||||
| Die Sitzung war öffentlich. | ||||||||||
| Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||||||||||
| Ort, Datum | ||||||||||
| Der Kreiswahlleiter | Der Schriftführer | |||||||||
| Die Beisitzer | ||||||||||
| 1. | 2. | |||||||||
| 3. | 4. | |||||||||
| 5. | 6. | |||||||||
1 Nicht Zutreffendes bitte streichen. 2 Streichen, wenn dies nicht erforderlich war. 3 Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26. | ||||||||||
Änderungsverlauf
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15.05.2023 in Kraft
Anlage 28 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (BGBl. I Nr. 119; 2023 I Nr. 145)
BGBl. 2023 I Nr. 119
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12.12.2003 Ausfertigung
Anlage 28 neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2003 (BGBl. I 2551 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2551
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.