Gesetze / Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
AnsprÜbersV§ 1
Stand: 10.06.2019
Der Antrag auf Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung ist auf dem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatt einzureichen. Der Antrag muß in deutscher Sprache enthalten
Änderungsverlauf
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04.08.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2011 (BGBl. II 738)
BGBl. 2011 II S. 738
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21.10.1993 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 1993 (BGBl. II 1989)
BGBl. 1993 II S. 1989
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.