Gesetze / Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
AnsprÜbersV§ 2
Stand: 10.06.2019
Die deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.
Gesetze / Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
AnsprÜbersVStand: 10.06.2019
Die deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.