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§ 5 ErzGleichV (Brandenburg) — Zuständige Behörde

Erzieher-Gleichwertigkeits-Verordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung.

(2) Für das Arbeitsfeld der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist das für Jugend zuständige Ministerium die zuständige Behörde für die Erteilung der Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten.