Gesetze / Zivildienstgesetz

ZDG

§ 1 Aufgaben des Zivildienstes

Bund2 Fassungen

Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.

§ 1a