§ 1a Anwendung dieses Gesetzes
Stand: 01.01.2026
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- OVG Niedersachsen, 10.01.2018 – 18 LP 5/15Zitiert von 3
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§ 2 Absatz 2 sowie die §§ 2a und 23 gelten nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.