Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

ErbStG

§ 22 Kleinbetragsgrenze

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund2 Entscheidungen

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.

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