Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG§ 22 Kleinbetragsgrenze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2025 – 4 K 1564/24Schenkungsteuer: Maßstab der Üblichkeit eines Gelegenheitsgeschenks nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG (hier: Geldschenkung zum Osterfest) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 11.09.2013 – II R 37/12Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags - Entscheidung über unzulässige AnschlussrevisionZitiert von 3
- BFH, 15.03.2007 – II R 5/04Schenkungsteuer: Bestimmtheitsanforderungen an einen mehrere Einzelzuwendungen erfassenden Steuerbescheid; Zuwendungen eines Förderers an einen Sportverein KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
- BFH, 27.11.1991 – II R 12/89Zitiert von 1
- FG Münster, 13.09.2012 – 3 K 1019/10 Erb
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Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.