Gesetze / Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
EpiGesAusbSichV§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EpiGesAusbSichV/8?asof=2020-06-16#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EpiGesAusbSichV/8?asof=2020-06-16#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt außer Kraft:
1.
ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder
2.
spätestens mit Ablauf des 31. März 2022.
Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist der Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt zu geben.