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# § 8 EpiGesAusbSichV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite  
Historische Fassung: Stand 16.06.2020 bis 31.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt außer Kraft:

- 1. ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder

- 2. spätestens mit Ablauf des 31. März 2022.

Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist der Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt zu geben.

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Zitiervorschlag: § 8 EpiGesAusbSichV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EpiGesAusbSichV/8?asof=2020-06-16

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