Gesetze / Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

EpiGesAusbSichV

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EpiGesAusbSichV/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EpiGesAusbSichV/8#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben.

§ 7