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§ 8 EpiGesAusbSichV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Historische Fassung: Stand 16.06.2020 bis 31.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt außer Kraft:

1.
ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder
2.
spätestens mit Ablauf des 31. März 2022.

Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist der Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt zu geben.