Gesetze / Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
EntschdtBankV§ 1
Stand: 01.10.2021
Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und Befugnisse der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung für alle ihr nach § 24 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes zugeordneten CRR-Kreditinstitute zugewiesen.
Änderungsverlauf
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28.05.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I 786)
BGBl. 2015 I S. 786
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