Gesetze / Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
EntschdtBankV§ 1
Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH werden die Aufgaben und Befugnisse einer Entschädigungseinrichtung für die in § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Einlagensicherungsgesetzes genannten privatrechtlichen Institute zugewiesen.
Änderungsverlauf
-
28.05.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I 786)
BGBl. 2015 I S. 786
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.