Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
EntschFinV§ 9 Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.
Änderungsverlauf
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25.05.2022 Ausfertigung
§ 9 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2022 (BGBl. I 818)
BGBl. 2022 I S. 818
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