Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung

EntschFinV

§ 9 Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

Stand: 01.06.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9#abs-1 (1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde:

1.
Kapital,
2.
Liquidität und Refinanzierung,
3.
Qualität der Vermögensanlage,
4.
Geschäftsmodell und Management sowie
5.
Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9#abs-2 (2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/9#abs-3 (3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

§ 8 § 10