Gesetze / Entgelttransparenzgesetz
EntgTranspG§ 8 Unwirksamkeit von Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BAG, 21.01.2021 – 8 AZR 488/19Entgeltgleichheitsklage - Geschlecht - EntgTranspGZitiert von 17
- ArbG Köln, 10.08.2023 – 11 Ca 3436/22Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntgTranspG/8#abs-1 (1) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen § 3 oder § 7 verstoßen, sind unwirksam.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntgTranspG/8#abs-2 (2) Die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen ist auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst.