Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 100 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
1 Entscheidung zu § 100 EnWG →
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Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.