Gesetze / Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
EnSTransVAnlage (zu § 2 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 97)
Steuerbegünstigungen im Sinne dieser Verordnung sind
Änderungsverlauf
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01.07.2019 Ausfertigung
Anlage geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. Juli 2019 (BGBl. I 908)
BGBl. 2019 I S. 908
BGBl. 2019 I S. 908 Gesetzgebungsmaterialien
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