Gesetze / Elektro- und Elektronikgerätegesetz

ElektroG

Anlage 3a (zu § 18a Absatz 1, 2 und 4 und § 31 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6) Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2026

Bund

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 286, S. 5)

Kreisförmiges grünes Pfeil-Symbol mit dem Begleittext „Elektrogeräte Rücknahme“ zur Kennzeichnung einer Elektroaltgeräte-Rücknahmestelle

Technische Beschreibung:

a)
Das Logo ist vierfarbig auf weißem Fond abzubilden. Der Abstand vom Inhalt zum Dateirand beträgt 1,5 mal die Stärke des Pfeils.
Die Buchstaben sind in Grau und das Zeichen in Grün abzubilden.
Für die Farbanwendungen gilt:
Vierfarbig nach Euroskala (4c): Grün-Anteil (cyan = 91 %, magenta = 18 %, yellow = 100 %, black = 4 %). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
Pantone (pant): Grün-Anteil (Pantone 3298). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
HKS (hks): Grün-Anteil (HKS 58 E). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
b)
Bei einfarbiger Verwendung des Logos werden die Buchstaben und der Grünanteil in 100 % Schwarz abgebildet.
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