Gesetze / Einheitenverordnung EinhV § 2 Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen Stand: 10.06.2019 Bund In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.