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§ 2 EinhV — Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen

Einheitenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.