Gesetze / Einheitenverordnung

EinhV

§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.

§ 2 § 4