Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 17.03.2010 – X R 38/06Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Veräußerung wesentlicher Teile der übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe - Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des erworbenen Vermögens - Unentgeltlich an Angehörige überlassenes Wohneigentum - Auslegung von Willenserklärungen - Bodenschatz als selbständiges WirtschaftsgutZitiert von 14
- OVG NRW, 19.08.2008 – 12 A 2866/07Rückwirkende Festsetzung von Elternbeiträgen; Einkommensermittlung bei Bezug von Arbeitslosengeld KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 61
- OVG Niedersachsen, 14.08.2002 – 4 LB 128/02Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.