Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Stand: 10.06.2019
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 16 EigZulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 17.03.2010 – X R 38/06Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Veräußerung wesentlicher Teile der übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe - Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des erworbenen Vermögens - Unentgeltlich an Angehörige überlassenes Wohneigentum - Auslegung von Willenserklärungen - Bodenschatz als selbständiges WirtschaftsgutZitiert von 14
- OVG NRW, 19.08.2008 – 12 A 2866/07Rückwirkende Festsetzung von Elternbeiträgen; Einkommensermittlung bei Bezug von Arbeitslosengeld Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 64
- OVG Niedersachsen, 14.08.2002 – 4 LB 128/02Zitiert von 5
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