§ 16 EigZulG — Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage

Eigenheimzulagengesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.