Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt EhrenamtStiftG § 11 Rechtsaufsicht Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 05.04.2020 bis 02.04.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.