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§ 11 EhrenamtStiftG — Rechtsaufsicht

Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Historische Fassung: Stand 05.04.2020 bis 02.04.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.