Gesetze / Verordnung über Lizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
EWGLizV§ 3
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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25.10.1996 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben und eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 1996 (BGBl. I 1634 – Kurzbezeichnung neu gefasst: „ (EG-Lizenz- Verordnung) “ und geändert durch Artikel 1 V)
BGBl. 1996 I S. 1634
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02.08.1994 Ausfertigung
§ 3 geändert und aufgehoben durch Artikel 79 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I 2018)
BGBl. 1994 I S. 2018
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.