Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 50f Bußgeldvorschriften
Stand: 02.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/50f#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 22a Absatz 1 Satz 1 dort genannte Daten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder eine dort genannte Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/50f#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/50f#abs-3 (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zentrale Stelle nach § 81.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 50f EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 20.02.2019 – X R 28/17Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem RechtZitiert von 9
- BFH, 20.02.2019 – X R 32/17(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 - Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben)Zitiert von 10
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 – 5 K 10290/15Zitiert von 3
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 – 5 K 10070/15Zitiert von 3
- BFH, 20.02.2019 – X R 29/16(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 - Vom Mitteilungspflichtigen zu vertretende verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung als Voraussetzung für die Erhebung des Verspätungsgeldes)Zitiert von 4
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 – 5 K 5043/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BFH, 06.05.2020 – X R 8/19Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten Rentenbezugsmitteilungen / Softwarehersteller als Erfüllungsgehilfe
- BFH, 11.06.2019 – X R 29/17Vereinbarkeit der Regelung über das Verspätungsgeld mit dem Grundgesetz und der Europäischen MenschenrechtskonventionZitiert von 2
- BFH, 20.02.2019 – X R 33/17(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 20.02.2019 X R 28/17 und X R 32/17 - Vereinbarkeit der Regelung über das Verspätungsgeld mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention)Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50f EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 50f neu gefasst durch Artikel 74 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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17.08.2017 Ausfertigung
§ 50f geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I 3214)
BGBl. 2017 I S. 3214
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 50f neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1768)
BGBl. 2010 I S. 1768
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.