Rechtsprechung / § 50f EStG

Entscheidungen zu § 50f EStG

10 Entscheidungen · Bußgeldvorschriften

  1. BFH, 20.02.2019 – X R 28/17 Urteil

    Leitsatz 1. Wird gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber zusätzlich eine Geldbuße nach § 50f EStG erhoben, kann per se keine Doppelbestrafung vorliegen . 2. Der Sc…

  2. BFH, 20.02.2019 – X R 32/17 Urteil

    Leitsatz 1. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet . 2. § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung . 3. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht…

  3. FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 – 5 K 10290/15 Urteil
  4. FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 – 5 K 10070/15 Urteil
  5. BFH, 20.02.2019 – X R 29/16 Urteil

    Leitsatz 1. Ob eine mitteilungspflichtige Stelle die verspätete Übermittlung gemäß § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG nicht zu vertreten hat, ist anhand des auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab…

  6. FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 – 5 K 5043/16 Urteil
  7. BFH, 06.05.2020 – X R 8/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die fristgerechte, aber inhaltlich fehlerhafte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die ZfA rechtfertigt nicht die Festsetzung eines Verspätungsgeldes gemäß § 22a Abs. 5 EStG, sofern die Mitteilungen für die F…

  8. BFH, 20.02.2019 – X R 33/17 Urteil

    Leitsatz NV: Die Regelung über das --in Fällen verspäteter oder unterbliebener Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen festzusetzende-- Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EStG) verstößt weder gegen das Verbot der Doppelbestrafung no…

  9. BFH, 11.06.2019 – X R 29/17 Urteil

    Leitsatz NV: Die Regelung über das --in Fällen verspäteter oder unterbliebener Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen festzusetzende-- Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EStG) verstößt weder gegen das Verbot der Doppelbestrafung no…

  10. BFH, 20.12.2011 – II S 28/10 (PKH) Beschluss

    Leitsatz NV: Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.