Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 109 Verordnungsermächtigung

Stand: 01.01.2021

SteuerrechtBund2 Entscheidungen

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.

§ 108 § 110