Gesetze / Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
EPPSG§ 5 Verzicht auf Rückforderungen
Stand: 21.12.2022
Entfällt nachträglich mindestens eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf die Energiepreispauschale, so darf die Energiepreispauschale nicht zurückgefordert werden.