Gesetze / Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
EPPSG§ 6 Rechtsweg
Stand: 21.12.2022
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich.
Gesetze / Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
EPPSGStand: 21.12.2022
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich.